RÜGER Kanalreinigung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Rüger Transport GmbH
(Stand: Juli 2025)


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die die Rüger Transport GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber öffentlichen Auftraggebern wie Städten, Gemeinden, kommunalen Betrieben und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gegenüber privaten Auftraggebern (Verbrauchern und Unternehmen) erbringt.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen insbesondere, aber nicht abschließend: Kanalreinigung, Kanalinspektion, Wartung und Entleerung von Fett- und Ölabscheidern, Dichtheitsprüfungen sowie vergleichbare Dienstleistungen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen entsprechend dem jeweiligen Vertrag, Leistungsverzeichnis oder Einzelauftrag.
(2) Art, Umfang und Ausführungsweise der Leistungen richten sich nach den einschlägigen technischen Normen (u. a. DIN- und EN-Normen) sowie den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Nachunternehmer einzusetzen.


§ 3 Vertragsschluss

(1) Verträge kommen durch schriftliche, elektronische oder mündliche (insbesondere telefonische) Beauftragung durch den Auftraggeber zustande.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt den Auftrag auf Wunsch in Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht im Einzelfall mündlich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Verbraucher haben das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesonderten Widerrufsbelehrung, sofern der Auftrag außerhalb von Geschäftsräumen oder telefonisch/elektronisch geschlossen wurde und keine sofortige Ausführung verlangt wird.


§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer führt die Arbeiten sach- und fachgerecht unter Einsatz geeigneter Maschinen, Geräte und Fachkräfte aus.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Anlagen zugänglich sind und ggf. notwendige behördliche Genehmigungen vorliegen. Hierzu gehört insbesondere, dass bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen eingeholt und die Absicherung der Arbeitsstelle gemäß den geltenden Richtlinien, insbesondere nach RSA 21, erfolgt. Sofern der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers die Absicherung übernimmt, erfolgt dies gesondert und wird entsprechend vergütet.
(3) Unvorhersehbare Umstände wie insbesondere Witterungseinflüsse, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, plötzliche technische Defekte oder Ausfälle von Maschinen, Strom- oder Wasserversorgung, unerwartete Hindernisse im Leitungs- oder Kanalnetz (z. B. massive Ablagerungen, Fremdkörper, starker Wurzeleinwuchs) sowie Krankheit oder unvorhersehbarer Personalausfall können zu einer Verschiebung der Leistungserbringung führen, ohne dass der Auftraggeber daraus Schadensersatzansprüche herleiten kann.


§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt nach den im Vertrag, Leistungsverzeichnis oder telefonisch vereinbarten Preisen.
(2) Telefonisch vereinbarte Preise sind verbindlich. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail).
(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen, sofern nicht individuell eine andere Frist vereinbart wurde.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen.
(6) Der Auftragnehmer ist bei größeren Aufträgen berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen. Darüber hinaus kann bei Vertragsbeginn ein Vorschuss bis zu 30 % der voraussichtlichen Auftragssumme verlangt werden.


§ 6 Abnahme

(1) Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung schriftlich Mängel geltend macht.
(2) Mängel, die bei der Abnahme erkennbar sind, sind unverzüglich zu rügen; verdeckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.
(3) Der Auftragnehmer wird rechtzeitig gerügte Mängel auf eigene Kosten innerhalb angemessener Frist beheben.
(4) Bei Reinigungsarbeiten, insbesondere bei Kanalreinigungen, der Beseitigung von Verstopfungen sowie beim Entfernen von Wurzeleinwuchs, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass nach der Leistungserbringung dauerhaft keine erneuten Verunreinigungen, Verstopfungen oder Wurzeleinwüchse auftreten. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Arbeiten zum Zeitpunkt der Abnahme.


§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.


§ 8 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
(2) Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


§ 9 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere auch Angaben zu eingesetzten Geräten, Reinigungsverfahren, Arbeitstechniken und sonstigen betrieblichen Abläufen des Auftragnehmers.
(3) Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.


§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag endet mit vollständiger Erfüllung der beauftragten Leistungen.
(2) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.